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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

 

VERTRAGABSCHLUSS
  1. Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald die Zimmer oder sonstige Leistungen bestellt und zugesagt, oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt werden.
  2. Die Leistungserbringung erfolgt nur auf Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Hotels. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
  3. Eine Unter- oder Weitervermietung an Dritte bedarf der schriftlichen Einwilligung des Hotels.
  4. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Das Hotel kann vom Kunden oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
  5. Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der Bestätigung für den Gast und für das Hotel dann verbindlich, wenn der Gast nicht innerhalb von 10 Tagen von dem angebotenen Rücktrittsrecht Gebrauch macht.
AN- UND ABREISE
  1. Soweit keine anders lautende Vereinbarung besteht, ist der Zimmerbezug am Anreisetag nicht vor 14.00 Uhr möglich.
  2. Die Zimmerrückgabe hat bis spätestens 12.00 Uhr am Abreisetag zu erfolgen. Danach kann das Hotel bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  3. Reservierte Zimmer, die nicht bis spätestens 18.00 Uhr des Anreisetages bezogen werden, können durch das Hotel anderweitig vergeben werden. Dies gilt nicht, sofern ausdrücklich eine spätere Anreise vereinbart wurde.
LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG
  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf bestimmte Zimmer besteht nicht.
  2. Der vereinbarte Preis und die vereinbarten Leistungen des Hotels ergeben sich aus der Reservierungsbestätigung. Sofern die Reservierung nicht schriftlich bestätigt wurde, gelten die am Empfang oder im Zimmer ausgehängten Preise. Die Preise schließen Bedienungsgeld und Mehrwertsteuer mit ein.
  3. Auf Verlangen ist ein Firmenzugehörigkeitsausweis vorzulegen.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, die für die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen an Dritte.
  5. Ändert sich nach Vertragsabschluss die Höhe der Mehrwertsteuer, so ändern sich die vereinbarten Preise entsprechend.
  6. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Zimmerbuchung 4 Monate, und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann das Hotel den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.
  7. Die Preise können ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer wünscht und das Hotel dem zustimmt.
ZAHLUNG, RECHNUNGEN DES HOTELS
  1. Für die Reservierung kann vom Hotel bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden. Die Höhe der Vorauszahlung und der Zahlungstermin werden im Vertrag schriftlich vereinbart.
  2. Alle Rechnungen sind sofort, spätestens jedoch bei Abreise, rein netto, fällig und zahlbar. Eine Nachsendung der Rechnung ist nur in Ausnahmefällen möglich und bedarf des schriftlichen Einverständnisses des Hotels. Rechnungen werden nur an natürliche und juristische Personen versandt, die ihren ständigen Wohnort bzw. Sitz im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland haben. Bei juristischen Personen ist die genaue Anschrift, der Vor- und Zuname des Geschäftsführers sowie ggf. die Handelsregisternummer anzugeben.
  3. Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsausfertigung bzw. -datum ohne Abzug zahlbar.
  4. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen EZB Zinssatz oder dem nach nationalen Vorschriften unter Umsetzung europarechtlicher Vorgaben an die Seite des Bundesbankdiskontsatzes tretenden Zinssatzes ab Rechnungsdatum zu berechnen, falls das Hotel nicht einen höheren oder der Gast einen niedrigeren Verzugsschaden nachweist.
  5. Für Mahnungen erhebt das Hotel ferner Mahngebühren. Diese belaufen sich derzeit auf: Euro 0,00 für die erste Mahnung; Euro 3,00 für die 2. Mahnung; Euro 10,00 für die 3. Mahnung. Hiervon unbeschadet bleiben die Kosten eines eventuellen gerichtlichen Mahnverfahrens.
  6. Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen ist der Sitz des Hotels, auch dann, wenn etwa aufgrund besonderer Vereinbarungen die Forderungen kreditieren und/oder aufgrund gesonderter Rechnungsstellung und Vereinbarung erst später fällig sind.
  7. Rückvergütung oder Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen sind nicht möglich.
  8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
RÜCKTRITT, ABBESTELLUNG, STORNIERUNG DURCH DEN KUNDEN
  1. Ein Rücktritt vom Vertrag muss in Schriftform mitgeteilt werden und bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der Gast, wenn er vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt verpflichtet, dem Hotel die vereinbarte Gegenleistung zu bezahlen. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
  2. Sofern ein Recht zum Rücktritt schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis zum vereinbarten Termin zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn der Kunde nicht bis zum vereinbarten Termin den Rücktritt gegenüber dem Hotel schriftlich erklärt.
  3. Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden Schaden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalisieren. Es werden dem Kunden dann 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit Frühstück und 70% bei Pauschalvereinbarungen (Unterkunft und Verpflegung) berechnet. Ersparte Aufwendungen des Hotels sind damit abgegolten. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Hotel durch die Stornierung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
RÜCKTRITT DURCH DAS HOTEL
  1. Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls
    • angeforderte Vorauszahlungen nicht zeitgerecht eingehen, ohne auf einen etwa entstehenden Ausfallschaden zu verzichten.
    • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretenden Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen.
    • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Ablauf des Geschäftsbetriebes, die Sicherheit und/oder den Ruf des Hotels gefährden kann.
  2. Wurde mit dem Kunden eine schriftliche Vereinbarung über dessen Rücktrittsrecht bis zu einem bestimmten Termin getroffen, so ist das Hotel in der Zeit bis zu diesem Termin zum Rücktritt berechtigt, sofern Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Rücktrittsrecht nicht verzichtet.
  3. Im Falle des berechtigten Rücktritts durch das Hotel steht dem Kunden kein Anspruch auf Schadenersatz zu.
HAFTUNG
  1. Das Hotel haftet dem Kunden nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Allerdings ist seine Haftung für das Verschulden von gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen auf den Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit dieser Personen beschränkt.
  2. Bei mitgebrachten Gegenständen, insbesondere z. B. auch Ausstellungsgegenständen, obliegt dem Besteller die sachgerechte Versicherung. Für Geld und Wertsachen wird gemäß §§ 701, 702 BGB nur bis zu einem Betrag von Euro 800,00 gehaftet. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn die in Zimmern und Räumen belassenen Gegenstände unverschlossen bleiben. Der Gast hat die Möglichkeit, Wertgegenstände dem Empfang zu übergeben. Geld kann offen gegen Quittung hinterlegt werden.
  3. Der Besteller hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch seine Mitarbeiter, Hilfskräfte oder Dritte seiner Umgebung verursacht worden sind, ebenso einzustehen, wie für Verluste und Beschädigungen, die er selbst verursacht hat.
  4. Soweit das Hotel für den Gast Fremdleistungen, technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und auf Rechnung des Gastes. Der Gast stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus Überlassung dieser Einrichtungen frei.
  5. Das Hotel haftet nicht für Unfälle bei Freizeitprogrammen jeder Art, es sei denn, das Hotel handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich.
SONSTIGES
  1. Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels und gegen Berechnung eines Zuschlages mitgebracht werden. In Räumen mit Speisen- und Getränkeabgabe dürfen Tiere nicht mitgebracht werden.
  2. Weckaufträge wird das Hotel mit größtmöglicher Sorgfalt erfüllen. Schadenersatzansprüche aus fehlerhafter Erfüllung sind ausgeschlossen.
  3. Auskünfte werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Auch hier sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen.
  4. Fundsachen werden nur auf Anfrage nachgesandt. Sie werden im Hotel sechs Monate aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Gegenstände, die einen ersichtlichen Wert haben, dem lokalen Fundbüro übergeben.
  5. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste behandelt das Hotel mit größtmöglicher Sorgfalt. Die Aufbewahrung, Zustellung und Nachsendung wird gegen Kostenerstattung und auf ausdrücklichen Wunsch übernommen. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
  1. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sie werden erst wirksam, wenn sie vom Hotel schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
  2. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seine Erfüllung ist, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des Gerichts am Sitz des Hotels (Betriebsort) vereinbart.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

 

Die Direktion